Corona-Update

“Mor spiläd witors, aber uf Nummärä sichor”

Gemeinschaftliches Beisammensein, Proben, Theaterspielen, Auftreten und noch viel mehr – all das ist nach wie vor möglich… wenn bestimmte Corona-Massnahmen eingehalten werden. Seit Monat, 13. September 2021 gilt im Innern sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Wie so oft, steckt der Teufel im Detail. Was es bei der neuen Covid-Regelung zu beachten gilt, haben wir in einer Übersicht zusammengestellt.

Zertifikatspflicht

Ab Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht für alle Personen ab 16 Jahren.

im Innern

Ausschliesslich Personen mit einem Covid-Zertifikat haben zu Veranstaltungen Zutritt. Abstandsregeln und Maskenpflicht entfallen. Dies gilt für das Publikum und alle an der Produktion beteiligten.

im Freien bleiben die bisherigen Regeln bestehen:

mit Zertifikat: keine Einschränkungen (bis 1’000 Besucher)

Für Veranstaltungen im Freien kann auf das Covid-Zertifikat und somit auf eine Zugangsbeschränkung verzichtet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Kapazität der Örtlichkeit sind 2/3
  • 1’000 Besucher mit Sitzpflicht
  • 500 Besucher, wenn Stehplätze zur Verfügung stehen
  • Tanzverbot

Weitere Informationen und Details findest Du hier.